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Informationen: Änderung des Infektionsschutzgesetzes und die Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis

Mitgliedsunternehmen Nachhaltige Wirtschaftspolitik
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die am 24.11.2021 in Kraft getreten sind, haben erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. So gilt nun u.a. 3G am Arbeitsplatz, 2G in Gastro und für Veranstaltungen sowie eine Impfpflicht für Pflegeberufe. Klaus Stähle, Fachanwalt für Arbeitsrecht und BNW-Vorstand, hat die wichtigsten Änderungen in einem Newsletter zusammengefasst: "In Anbetracht hoher Inzidenzwerte und der Überlastung der Krankenhäuser müssen Arbeitgeber die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zurückzufahren (§ 3 der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung). Das heißt Home-Office ist das Gebot der Stunde. Arbeitgeber sind aufgefordert, zertifizierte (CE-Kennzeichnung) Coronatests anzubieten. Nachweise über die Beschaffung von Tests müssen aufbewahrt werden (§ 4 der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung). (...)"[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_btn title="Weiterlesen: Newsletter der Anwaltskanzlei Stähle" link="url:https%3A%2F%2Fwww.bnw-bundesverband.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2021%2F11%2F82-Newsletter-Infektionsschutzgesetz-…|target:_blank"][/vc_column][/vc_row]