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EU: Richtlinienvorschlag Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

CSRD Europa Klimaschutz
Viele Ordner mit Papier

Mit dem Richtlinienvorschlag für die unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) setzt die EU-Kommission auf einen breiteren Anwendungsbereich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Der BNW begrüßt ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsverständnis und den Ansatz, die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsberichten durch externe Prüfung zu stärken. EFRAG arbeitet an Berichtsstandard Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) arbeitet derzeit im Auftrag der EU-Kommission an einem eigenen nicht-finanziellen Berichtsstandard zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsleistungen. Die Richtlinie soll nach dem aktuellen Zeitplan ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten. Bis zum 22. Juni 2021 wird eine öffentliche Konsultation durchgeführt, um Rückmeldungen und Feedback einzusammeln. Offener Brief an EU-Kommission Der BNW unterstützt den offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, der vom Umweltgutachterausschuss und B.A.U.M. koordiniert wurde. Gemeinsames Anliegen ist, dass im weiteren CSRD Prozess überzeugende Ansätze wie EMAS oder der DNK in Betracht gezogen werden sollten. So gibt es mit EMAS seit 1995 einen geprüften Standard für Umweltmanagement und Umweltberichterstattung von Organisationen sämtlicher Branchen und Betriebsgrößen. Dies sollte bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt werden. Ebenso der Stellenwert der Wirkungsmessung wird im gemeinsamen Schreiben adressiert. Weiterlesen: