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Leitfaden: Berichterstattung im Wandel

CSRD Mitgliedsunternehmen
Globus aus Glas in Moos

Es tut sich etwas im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Gerade seit dem Jahreswechsel sind besonders viele Änderungen von gesetzlichen Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich an Unternehmen in Kraft getreten. Diese Neuerungen unterstreichen einen generellen Wandel in der Berichterstattung. Themen, die früher nur freiwillig und von wenigen Unternehmen an die Öffentlichkeit getragen wurden, haben nun einen deutlich höheren Stellenwert. Damit Unternehmen bei diesem ohnehin schon komplexen Thema nicht den Überblick verlieren und die aktuellsten Neuerungen im Blick behalten, hat BNW-Mitglied GUTcert nun seinen Leitfaden Nachhaltigkeitsmanagement und Berichterstattung aktualisiert.

Unternehmen kommen heute nicht mehr umhin, Nachhaltigkeit in ihr Unternehmenskonzept zu integrieren. Wer zukunftsfähig wirtschaften will, muss eine Vielfalt an Themen von Klimaschutz, nachhaltigen Investitionen, transparenten Lieferketten bis hin zu Auswirkungen des demografischen Wandels im Blick zu behalten und diese beim Festlegen der eigenen Strategie zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um einen ausgesprochen komplexen Themenbereich, der viele Spannungsfelder in sich birgt. Um die Zielkonflikte erfolgreich zu managen, brauchen Organisationen ein auf sie maßgeschneidertes Konzept. Der Leitfaden von GUTcert zeigt auf, wie ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem nachhaltig in Unternehmen etabliert werden kann, wie Nachhaltigkeitsleistungen kontinuierlich verbessert werden können und wie Nachhaltigkeitsengagement operationalisierbar, messbar und vergleichbar werden kann. In 17 Schritten, die in vier aufeinander aufbauenden Stufen eingeführt werden, bietet der Leitfaden seinen Leser:innen eine Hilfestellung zur Einführung eines systematischen Nachhaltigkeitsmanagements und geht im letzten Schritt noch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und auf die spezifischen Herausforderungen der Kommunikation ein.

In der aktuellsten Version vom Februar 2023 nimmt der Leitfaden 2.1 jetzt auch Bezug auf die aktuellsten Anforderungen, die in den letzten Monaten in Kraft getreten sind. So erfahren die Leser:innen hier, welche Pflichten und Fristen auf Europäische Unternehmen zukommen, seit die Europäische Richtlinie über CSRD in Kraft getreten ist. Außerdem geht der Leitfaden auch auf das erste Set der Nachhaltigkeitsindikatoren von EFRAG ein, die Ende 2022 veröffentlicht wurden und die die Inhalte der CSRD-Berichterstattung in der EU formen. Schließlich beinhaltet das Update auch die neuen Reporting-Standards der GRI, die seit Anfang des Jahres bei der Veröffentlichung von Berichten verbindlich sind, wenn Konformität mit der GRI erwünscht ist.

Zum Leitfaden Nachhaltigkeitsmanagement und Berichterstattung 2.1