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Sustainable Finance

Ein Baum, und Glas - eine Verbindung zwischen Modernität und Natur, so wie Nachhaltige Finanzwirtschaft

Nachhaltige Finanzwirtschaft

Für immer mehr Menschen spielt Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle im Leben. So geht der Trend zur emissionsarmen Mobilität - beim Umstieg von Auto auf Bus, Bahn oder Fahrrad und hin zu einem geringeren Konsum von tierischen Produkten. Andere verzichten auf Flugreisen und unterstützen die Klimabewegung.

Allerdings hat die Nachhaltigkeit in den vergangenen Jahrzehnten eine untergeordnete Rolle bei privaten Geldanlagen gespielt. Bei Aktien, ETFs und Bonds stand vor allem eine ertragreiche Rendite im Vordergrund. Doch auch im Finanzsektor findet aktuell ein Wandel statt und das mit gutem Grund: der Finanzmarkt besitzt einen riesigen Hebel, um unsere Wirtschaft klimaneutral oder sogar -positiv umzugestalten. Laut einem Bericht der Global Sustainable Investment Alliance (GSIA) wurden in den fünf größten Finanzmärkten der Welt zwischen 2018 und 2020 35,6 Billionen Dollar nachhaltig investiert. Obwohl das eine kaum vorstellbare Zahl ist, macht der nachhaltige Investmentmarkt damit nur rund 36 Prozent aller investierten Vermögenswerte aus.

Doch was bedeutet überhaupt „nachhaltiges Investment“? Und können private Geldanlagen wirklich das Klima retten?

Als Grundlage für den Begriff der Nachhaltigkeit orientieren wir uns an den 17 UN-Zielen der nachhaltigen Entwicklung (SDGs).

Nachhaltiges investieren bedeutet folglich mit seinem Geld zur Erreichung der SDGs beizutragen. Um dazu beizutragen, reicht es aber nicht, wahllos in einen Fonds oder ETFs mit dem Namenszusatz „Nachhaltig“ zu investieren. Da Nachhaltigkeit und „nachhaltig“ keine geschützten Begriffe sind, können Broker und Finanzgesellschaften ihre ETFs oder andere Aktienpakete so benennen, ohne tiefer erklären oder nachweisen zu müssen, was damit gemeint ist. Meist verfolgen sie dabei einen Best-In-Class Ansatz, das heißt ihre „nachhaltigen“ ETFs beinhalten die nachhaltigsten oder sozialsten Unternehmen einer bestimmten Branche.

Dieser Ansatz dürfte für die meisten Anleger:innen jedoch kein zufriedenstellender sein: Mit dem Best-In-Class-Ansatz können Unternehmen jeder Branche eine hohe Nachhaltigkeitsbewertung bekommen. Das heißt ein Unternehmen, beispielsweise aus der Öl- oder Waffenindustrie, kann bei Anleger:innen mit "hoher Nachhaltigkeit" für sich werben, weil es nachhaltiger wirtschaftet, als andere Unternehmen seiner Branche. Das deutet aber nicht auf eine Nachhaltigkeit im Sinne der SDGs hin und ist somit keine Hilfe für Menschen auf der Suche nach nachhaltigen Geldanlagen.

Was es braucht, sind echte Nachhaltigkeitsstandards, nach denen sich der Finanzmarkt richten und an denen sich Anleger:innen orientieren können. Tatsächlich spezialisieren sich heute viele Non-Profit Organisationen, Nicht-Regierungs-Organisationen und andere darauf, Siegel für nachhaltige Wertanlagen zu etablieren. Hier stellen wir einige davon vor:

ESG-Risikoanalyse

Der bekannteste und bisher am verbreitetste Nachhaltigkeitsstandard ist der ESG-Score. Dieser wird von verschiedenen Institutionen, wie Moody's, S&P Global, MSCI ESG Research und anderen, erhoben und umfasst die Bereiche Environment (Umwelt- und Klimaschutz), Social (Arbeitskonditionen und Verantwortlichkeiten entlang der Lieferketten) und Governance (interne Kontrolle des Unternehmens und deren Auswirkung auf die Kategorien E und S).

Jedem dieser Bereiche wird für die ESG-Performance verschiedene Kriterien zu geteilt:

ESG-Kriterien

Environmental

  • Treibhausgas-Emissionen
  • Ressourceneffizienz und Investitionen in deren Erhöhung
  • Maßnahmen zur Treibhausgas-Reduzierung
  • Anpassung des Unternehmens in Bezug auf den Klimawandel
  • Einsatz erneuerbarer Energien und nachhaltiger Technologien

Social

  • Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten entlang der Wertschöpfungskette
  • Kooperationen in Ländern mit autoritären Strukturen
  • Sicherheitsstandards am und um den Arbeitsplatz
  • Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten der Mitarbeiter:innen
  • Soziale Verantwortung

Governance

  • Compliance-Strukturen im Unternehmen
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Betrug
  • Definierte Vergütungsrichtlinien
  • Chancengleichheit
  • Fairness gegenüber Mitbewerbern
  • Unabhängigkeit und Diversität von Kontrollgremien
  • Transparenz der Geschäftsführung

ESG-Erhebung & Kritik

Ansätze zur Erhebung

Wie ein ESG-Rating zustande kommt, entscheiden die erhebenden Institutionen oder auch die Finanzgesellschaften selbst. Dabei gibt es drei Ansätze. Einmal den bereits erwähnten Best-In-Class-Ansatz, bei dem das in den ESG-Bereichen jeweils beste Unternehmen einer Branche ausgezeichnet wird.

Bei den weiteren Ansätzen werden Negativ- und Positivkriterien herangezogen. Beim Vorgehen mit Negativkriterien werden feste Werte in den Bereichen bestimmt. Erfüllt ein Unternehmen diese nicht, wird es aus einem Fond ausgeschlossen oder erhält entsprechend kein ESG-Score.

Beim Ansatz der Positivkriterien werden wiederum Unternehmen für einen Fond oder das Rating ausgewählt, die bestimmte Anforderungen (z.B.: erneuerbare Energiequellen, Klimaschutzmaßnahmen, gute Arbeitsbedingungen, starke interne Kontrollmechanismen) erfüllen.

Probleme der ESG-Kriterien

Obwohl ESG-Analysen ein richtiger und wichtiger Ansatz sind, um den Einfluss von Wertanlagen auf den Klimaschutz zu erhöhe>n, weisen sie dennoch einige grundlegende Probleme auf, die es zu beachten gilt, wenn man sich auf ESG-Ratings für seine eigenen Anlagen konzentrieren möchte.

Bei der ESG-Risikoanalyse fehlt es oftmals an Vergleichbarkeit, was sich auch, aber nicht nur aus den verschiedenen Analysemethoden ergibt.

Verschiedene Rating-Agenturen nutzen verschiedene Kennziffern und Standards um ihre ESG-Ratings zu erstellen. Auch die Gewichtung der einzelnen Kriterien bestimmen die Agenturen selbst. Das führt dazu, dass Anleger:innen zwar erkennen können, wie ein Wertpapier bewertet ist, nicht aber, wie nachhaltig es im Vergleich zu einem anderen abschneidet. Kommt dazu noch ein Best-In-Class-Ansatz sowie unklare Kriterien zur Erhebung, nimmt die Aussagekraft des Ratings bezügliche der Nachhaltigkeit einer Anlage rapide ab. Viele Kritiker:innen des ESG-Ratings kommen so zu dem Schluss, dass es sich bei ESG oftmals um Greenwashing handelt. Anleger:innen mit Nachhaltigkeits-Ansatz sollen in die Irre geführt werden, obwohl die Anlage weder klima- noch sozialgerecht ist, so die Kritiker:innen.

Trotzdem, die ESG-Kriterien haben im Kern einen richtigen Ansatz. Wertpapiere und Anlagemöglichkeiten nach Nachhaltigkeitskriterien zu prüfen und bewerten ist bei weitem besser als keinerlei Prüfung vorzunehmen. Problematisch bleiben die unterschiedlichen Standards für die aus den Kriterien gebildeten Ratings und die fehlende Vergleichbarkeit gegebener Bewertungen. Eine Lösung dafürkönnte eine Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitsstandards für Geldanlagen sein. Der Weg dahin ist kompliziert und langwierig, allerdings kommt aktuell Bewegung in das Thema: Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, sich für eine Vereinheitlichung von Nachhaltigkeitsstandards der ESG-Ratings einzusetzen: "Wir setzen uns für europäische Mindestanforderungen im Markt für ESG-Ratings und die verbindliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Kreditratings der großen Ratingagenturen ein. Wir setzen uns dafür ein, dass auf europäischer Ebene ein einheitlicher Transparenzstandard für Nachhaltigkeitsinformationen für Unternehmen gesetzt wird." (S. 170, KoaVer: 2021)

Der von der Regierung eingesetzte Sustainable Finance – Beirat plädiert für eine Art Nachhaltigkeits-Ampel für Finanzprodukte. So will er im ersten Quartal 2023 eine an die ESG-Kriterien angelehnte Skala auf den Informationsblättern zu Finanzprodukten einführen, die von Rot („Nachhaltigkeitsrisiken können auftreten/Keine Berücksichtigung von nachhaltigen Investitionen) bis Grün (Ausgeprägte Berücksichtigung von nachhaltigen Investitionen) eine Einschätzung der Nachhaltigkeit der Anlage anzeigt.

Offener Brief des Sustainable-Finance-Beirats der deutschen Bundesregierung

Auch auf EU-Ebene wird an einer Vereinheitlichung von Nachhaltigkeits-Standards gearbeitet. Allen voran mit der EU-Taxonomie sowie der damit einhergehende europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung.

EU-Taxonomie und Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Mit dem European Green Deal sollten 2019 die Weichen für eine klimaneutrale EU im Jahr 2050 gestellt werden. Zentraler Hebel des Plans ist die EU-Taxonomie, welche künftig nachhaltige und klimafreundliche Kriterien für Industrien und Unternehmen definiert. Der Green Deal beinhaltet einen eine Billion Euro großen Investitionsplan über 10 Jahre, wovon ausschließlich in die nachhaltige Industrie investiert werden soll. Da diese Summe aber nicht für die ökologische Transformation der europäischen Wirtschaft ausreichend ist, soll die sogenannte Taxonomie der Privatwirtschaft eine Art „Plan“ an die Hand geben, um Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen auszurichten.

Für die Taxonomie wurden folgende Kriterien erarbeitet:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang und Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und/oder Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Durch die sogenannte „do no significant harm“-Logik muss ein Unternehmen, das als nachhaltig eingestuft werden möchte, mindestens zu einem dieser Kriterien einen Beitrag leisten und keinem dieser Punkte entgegenwirken. Dazu muss jedes Unternehmen einen Mindeststandard der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte erfüllen. Diese Kriterien werden zu einem Prozentsatz gerechnet, der bestimmt, wie nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Kriterien gewirtschaftet wird.

Angaben gemäß der Taxonomie müssen Unternehmen ab dem Jahr 2021 machen. Welche Unternehmen betroffen sind und weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hat der BNW hier zusammengefasst:

Infoseite CSRD und ESRS

Die Taxonomie ist ein wichtiger und großer Schritt Richtung Nachhaltiger Finanzwirtschaft. Sie vereinheitlich Nachhaltigkeitskriterien und macht es Anleger:innen einfacher zu differenzieren welche Unternehmen und Fonds tatsächlich ihr „grünes Geld“ wert sind. Jedoch gibt es mit ihr auch Probleme. Teil der Taxonomie bleiben die Gas- und Atomenergiebranche, welche aus Sicht des BNW keine nachhaltigen Wirtschaftsbranchen sind. Generell unterstütz der BNW die Bestrebungen der EU allerdings, denn die Taxonomie ist ein weiterer Schritt in Richtung fairer Marktbedingungen für Nachhaltigkeit. Unser Positionen zur Taxonomie und den Berichtspflichten finden Sie hier:

Pressemitteilung zur EU-Taxonomie
Positionspapier Berichtspflichten von BNW und B.A.U.M.

Neben ESG-Riskoanalyse und EU-Taxonomie gibt es für Anleger:innen aber noch weitere Möglichkeit ihr Geld nachhaltig anzulegen.

Das FNG-Siegel

Das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) zeichnet seit 2015 Geldanlagen mit dem FNG-Siegel aus.

Beim FNG-Siegel spielen die ESG-Bereiche eine Rolle, bilden dabei aber nur ein Teil der Kriterien des Siegels. Die Kriterien, die das Forum mithilfe der Universität Hamburg erarbeitet hat, sind wesentlich umfassender und schwerer zu umgehen als die der geläufigen ESG-Ratings. Darüber hinaus wird in mehreren Abstufungen gearbeitet, sodass eine Vergleichbarkeit zwischen Siegel-Trägern hergestellt wird.

Die Methodik des FNG-Siegels

Anhand der Grafik ist nachvollziehbar, dass FNG mit Mindeststandards (ähnlich den Negativ- und Positivkriterien der ESG) arbeitet. Ausgeschlossen werden Anlagen, die UN-Standards nicht einhalten, über 5% ihres Umsatzes in der Waffen- oder Rüstungsindustrie erwirtschaften oder aus der fossilen Industrie wie aus der Kernenergie, Kohle oder Fracking. Darüber hinaus müssen Anbieter der Wertanlagen ein FNG-Nachhaltigkeitsprofil ausfüllen sowie den Europäischen SRI Transparenz Kodex unterschreiben. Erst dann kommen sie für ein FNG-Siegel überhaupt infrage.

Wer eine bessere Auszeichnung (erkennbar an 1-3 Sternen) erhalten möchte, muss außerdem die „Kür“ erfüllen, dort sind die „Pflicht“-Standards nochmals untergliedert und entsprechend härter bewertet. Auf der Internetseite des FNG wird der komplette Bewertungsprozess transparent gemacht, erklärt und Nachhaltigkeitsprofile der Anlagen veröffentlicht. Das erhöht die Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit für Anleger:innen.

Das Vorgehen des FNG

Handelt es sich bei der Prüfung um einen Fond, so prüft das FNG in einem ersten Schritt zunächst die Auswahl der Fondelemente, also der im Fond inbegriffenen Unternehmen. Hierbei wird sichergestellt, dass die Vorauswahl für die Finanzgesellschaften oder die Broker, die den Fond zusammengestellt haben, die ESG-Kriterien erfüllen. Anschließend wird die Auswahlstrategie bewertet, so wie die Dialogstrategie das heißt die Kommunikation zwischen Unternehmensführung, Mitarbeiter:innen und externen Akteur:innen.

In einem zweiten Schritt wird geprüft, inwieweit die Fonds Nachhaltigkeit berücksichtigen, also wie glaubwürdig ihre Nachhaltigkeitsstrategien sind und wie diese langfristig die Nachhaltigkeit des Unternehmens fördern. Zuletzt werden die Produktstandards überprüft, das umfasst das Nachhaltigkeitsreporting sowie die Bestrebungen des Unternehmens Socially Responsible Investment-Standards (SRI-Standards) auszubauen. Der zweite Schritt entspricht der angesprochenen „Kür“ und wird folgendermaßen gewichtet:

Institutionelle Glaubwürdigkeit 10%
Produktstandards 20%
Portfolio-Fokus Auswahlstrategie 35%
Portfolio-Fokus Dialogstrategie 25%
Portfolio-Fokus ESG Key Performance Indikator 10%

Daraus ergibt sich dann die Sternebewertung mit einer möglichen Bewertung von 1-3 Sternen.

Beim FNG-Siegel handelt es sich um eine komplexere, aber auch transparentere und vergleichbarere Bewertung als bei reinen ESG-Ratings. Zwar erfreut sich das Siegel über wachsende Beliebtheit, jedoch ist es mit 291 ausgezeichneten Fonds (zum Vergleich: es gibt in Deutschland aktuell rund 2400 Fonds mit ESG-Klassifizierung) weniger breit aufgestellt, als dass jede:r Anleger:in seine oder ihren Wunsch-Fond darin finden könnte. Das Siegel sowie das FNG geben keinei Anlagetipps, sondern beschränken sich auf die Bewertung der Fonds und die Veröffentlichung der Ergebnisse. Menschen, die nach nachhaltigen Investments suchen, sollten sich darüber hinaus damit auseinandersetzen, welche Risiken ihre Anlageentscheidungen mit sich bringen. Das FNG-Siegel gibt keine Auskunft darüber, wie sicher das Geld bei den jeweiligen Fonds angelegt ist, lediglich darüber wie nachhaltig.

Nachhaltige Anlageberatung gibt es allerdings auch ohne Siegel. Im Folgenden stellen wir einige unserer BNW-Mitglieder vor, die sich auf nachhaltige Investmentberatung spezialisiert haben.

Sustainable Finance beim BNW

ESG-Ratings und das FNG-Siegel geben eine grobe Orientierung über Anlagemöglichkeiten und deren Nachhaltigkeitsranking. Die Aufklärung über Risiken, mögliche Rendite und die Prozesse des Anlegens an sich bleiben trotz Bewertungen und Siegeln den Anleger:innen überlassen.

Klassische Anlageberatung bieten zahlreiche Unternehmen, die sich spezialisiert haben und niedrigschwellig über nachhaltige Investments aufklären und beraten.

Quellen und weiterführende Literatur

Bürgerbewegung Finanzwende e.V.

Deloitte. 2022. EU-Taxonomie & Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Econos. 2022. ESG.

Eurosif. 2022. What is sustainable investment?.

EU-Taxonomie Info. 2022. EU Taxonomie Grundlagen.

Finanzfluss. 2022. EU-Taxonomie.

Forum Nachhaltige Geldanlagen.

Forum Nachhaltige Geldanlagen. 2022. FNG-Siegel.

GSIA. 2020. Global Sustainable Investment Review.

IFRS. 2022. International Sustainability Standards Board.

Klimavest. 2022. Nachhaltig investieren.

Utopia. 2022. Forum Nachhaltige Geldanlage. Was hinter dem FNG-Siegel steckt.

 

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner

Lukas Fox
Referent Politik, Projektarbeit